Pflege, Geld & Co.

Eine Alzheimer-Diagnose bringt viele Fragen und Herausforderungen mit sich, insbesondere in den Bereichen Pflege und Finanzen. Diese Seite bietet grundlegende Informationen und praktische Tipps, wie Sie den Alltag mit Alzheimer-Krankheit besser bewältigen. Sie soll Ihnen helfen, das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.

Pflegearten und -möglichkeiten

Es gibt verschiedene Formen der Pflege. Sie sind auf die jeweils individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Dazu gehören die häusliche Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Häusliche Pflege ermöglicht die Betreuung in der vertrauten Umgebung, während Tages- und Kurzzeitpflege temporäre Entlastung bieten. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind eine Option, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht.

Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege kann durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste erfolgen. Die Pflegeversicherung unterstützt mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Wichtig ist die frühzeitige Beantragung eines Pflegegrads beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei Privatversicherten ist nicht der MDK sondern Medicproof, der Medizinische Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, für die Begutachtung zuständig. Die Sachverständigen werden daher von dieser Organisation entsandt.

Beantragung eines Pflegegrads

Um Leistungen wie das Pflegegeld zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden. Seit 2017 gibt es die Pflegegrade 1 bis 5. Diese Grade spiegeln die Schwere der Beeinträchtigung wider – von leichter Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis hin zu schwerster Beeinträchtigung (Pflegegrad 5). Menschen mit Demenz, inklusive solcher mit zugrunde liegender Alzheimer-Krankheit, können nun aufgrund der besonderen Defizite, die bei diesen Erkrankungen auftreten, in begründeten Fällen mindestens den Pflegegrad 1 erhalten.

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Nach der Antragstellung wird ein Formular zugeschickt, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Tipp: Ein Online-Antrag verspricht eine schnelle, zumindest eine schnellere Bearbeitung in einer Situation, in der im wahrsten Sinne des Wortes Zeit (Pflege‑)Geld ist.

Innerhalb von circa zwei Wochen nach Eingang des Antrags erfolgt ein Hausbesuch durch eine Gutachterin oder einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) – oder von Medicproof im Fall von Privatversicherten. Bei diesem Termin wird geprüft, wie selbständig der Alltag bewältigt werden kann. Auf Basis der Begutachtung wird ein Pflegegrad zugewiesen. Es ist wichtig, sich gründlich auf diesen Begutachtungstermin vorzubereiten. Dazu gehört, die Defizite der erkrankten Person klar zu erfassen und gegebenenfalls Notizen zu machen, die bei der Darstellung gegenüber der Gutachter hilfreich sein können. Zudem sollte die erkrankte Person nicht alleingelassen, sondern von einer Begleitperson, vorzugsweise dem oder der pflegenden Angehörigen, unterstützt werden. Schließlich sollte die erkrankte Person instruiert werden, ihre Fähigkeiten und Defizite ehrlich zu zeigen – und nicht aus Scham oder aus Verkennung die ihr noch verbliebenen Möglichkeiten und Fähigkeiten besser darzustellen.

Entlastungsangebote

Pflegende Angehörige sollten auch auf ihre eigene Gesundheit achten. Dabei helfen Entlastungsangebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sind ebenfalls wertvolle Ressourcen, um emotionale Unterstützung und praktische Tipps zu erhalten. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung kümmert sich um die finanzielle Unterstützung für die Pflege. Die Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und technische Hilfsmittel. Detaillierte Informationen holen Sie am besten bei Ihrer Pflegeversicherung ein.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld wird an Angehörige gezahlt, die die Pflege zu Hause übernehmen. Pflegesachleistungen werden für professionelle Pflegedienste verwendet. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab. 2025 sind folgende Sätze aktuell.

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2347 Euro
Pflegegrad 3599 Euro
Pflegegrad 4800 Euro
Pflegegrad 5990 Euro

Tabelle basierend auf https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/ (zuletzt aufgerufen am 28.01.2025)


Wichtig: Das Pflegegeld ist zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent gestiegen. Die Leistungen werden automatisch angepasst, Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung

Neben der Pflegeversicherung gibt es weitere finanzielle Hilfen wie das Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristigem Arbeitsausfall sowie steuerliche Erleichterungen für Pflegebedürftige und ihre Familien. Sozialhilfe kann ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen: Anspruch auf Sozialhilfeleistungen im Pflegefall hat nach den §§ 61ff. SGB XII nur die bedürftige Person, also diejenige Person, der nicht zugemutet werden kann, aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen und des von ihr nicht getrenntlebenden Ehegatten/Partner die für die Pflege, insbesondere die (hohen) Heimpflegesätze benötigten Mittel, aufzubringen. Nur dann hilft der Staat mit der Übernahme der Pflegekosten in vollem Umfang oder meist anteilig. Wichtig zu wissen ist, dass Angehörige, also etwa erwachsene und nicht mehr mit ihren Eltern zusammenlebende Kinder, für ihre pflegebedürftig gewordenen Eltern, die nunmehr ganz oder teilweise für ihre Pflege Sozialhilfemittel in Anspruch nehmen müssen, nicht mehr ersatzweise für die Sozialhilfemittel herangezogen werden.

Hilfsmittel und Wohnraumanpassung

Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, vorausgesetzt, sie sind im Hilfsmittelkatalog aufgeführt und wurden vom Arzt oder von der Ärztin verschrieben. Dazu gehören GPS-Tracker, Uhren, technische Erinnerungshilfen und – ganz wichtig – auch Abschaltautomatiken für die heimische Küche. Eine Wohnraumanpassung erhöht die Sicherheit und Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden.

Vorsorgevollmacht, Kontovollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Rechtzeitige Vorsorge sollte unbedingt getroffen werden. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer vertrauten Person, im Namen des Menschen mit Alzheimer-Krankheit Entscheidungen zu treffen. Das können zum Beispiel Bankangelegenheiten, die Auswahl eines Pflegeheims oder die Vertretung vor Versicherungen, Behörden und Unternehmen sein.

Eine Patientenverfügung regelt medizinische Belange, falls keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen werden können. Sie sorgt dafür, dass individuelle Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen respektiert werden. Eine Patientenverfügung kann auch mündlich widerrufen werden. Allerdings empfiehlt sich aus Beweiszwecken ein schriftlicher Widerruf.

Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer die rechtliche Betreuung übernehmen soll, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbständig Entscheidungen zu treffen. Das Gericht wird sich nach Möglichkeit an die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche halten. Sie ist nur dann erforderlich, wenn sich die Patientenverfügung als unklar beziehungsweise unvollständig erweist, denn eine (umfassende) Patientenverfügung schließt eine Betreuungsverfügung nach dem Willen des Gesetzgebers aus.

Tipps

  • Patientenverfügung und Betreuungsverfügung bedürfen zwar für ihre Wirksamkeit der Schriftform, müssen aber nicht, um wirksam sein, notariell beglaubigt oder etwa vor einem Notar oder einer Notarin errichtet werden. Die teuren Notargebühren kann man sich also sparen, wenn man sich anderweitig über eine wirksame Patientenverfügung/Betreuungsverfügung hinreichend beraten lässt.
  • Auch wenn eine Patientenverfügung/Betreuungsverfügung, die schon vor langer Zeit erstellt worden ist, rechtlich wirksam bleibt, empfiehlt es sich, die Verfügungen in gewissen zeitlichen Abständen – etwa alle ein bis zwei Jahre – zu aktualisieren, um Zweifel an der noch bestehenden Gültigkeit der Verfügungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Zur Aktualisierung muss nicht etwa die gesamte Verfügung neu geschrieben (und unterschrieben) werden. Vielmehr reicht es aus, dass durch einen (mit Ort und Datum neu unterschriebenen) Zusatz die bestehende Verfügung bekräftigt und aktualisiert wird, beziehungsweise bestimmte Veränderungen – im Zusatz – korrigierend vorgenommen werden.
  • Die Formulierungen in der Patientenverfügung/Betreuungsverfügung müssen einerseits allgemein, aber auch hinreichend konkret gefasst sein. Insbesondere allgemeine Floskeln wie „Ich lehne generell lebensverlängernde medizinische Maßnahmen ab“ sind viel zu unbestimmt, um wirksam sein zu können. Seriöse Anlaufstellen wie etwa das Bundesjustizministerium oder das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes bieten hinreichende Formulierungshilfen, aus denen man sich nach seinen eigenen Bedürfnissen die für einen selbst passende Patientenverfügung/Betreuungsverfügung problemlos zusammenstellen kann. Vorsicht gilt bei Hilfsangeboten und Formulierungshilfen aus dem Internet, deren Urheberinnen oder Urheber unklar sind.

Anlaufstellen und Unterstützung

Beratungsstellen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bieten umfangreiche Informationen und gut organisierte Unterstützung, meist in Form einer lokalen Alzheimer-Gesellschaft. Mehr dazu hier.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte geben kostenlose und unabhängige Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege. Sie helfen bei der Beantragung von Leistungen, der Organisation der Pflege und der Suche nach passenden Angeboten vor Ort. Hier können Sie Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe suchen. Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl ins Suchfeld ein.

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