Interview
Prof. Dr. Volkert Petersen, Richter a. D. OVG Lüneburg und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Lieber Herr Professor Petersen, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns einige Fragen rund um die Themen Pflege, Geld und Co. zu beantworten.
Ihre Expertise als pflegender Angehöriger, der von Berufs wegen mit rechtlichen Fragen innig vertraut ist, schätzen wir sehr.
Zum Einstieg würden wir gerne von Ihnen wissen: Was sollten die ersten Schritte sein, wenn bei einem Familienmitglied die Alzheimer-Krankheit diagnostiziert wird?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Man sollte möglichst umgehend bei der für das erkrankte Familienmitglied zuständigen Pflegekasse (gesetzliche oder private Pflegekasse) in Vollmacht des Familienmitglieds einen Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades stellen – am besten online, dann geht es am schnellsten.
Weiter sollte man sich in seiner Gemeinde erkundigen, ob es dort oder in der nächsten Kreisstadt eine Senioren- und Pflegeberatungsstelle und/oder eine Alzheimer-Gesellschaft mit Geschäftsstelle gibt. Die Adressen und Telefonnummern lassen sich im Internet recherchieren.
Dann kann man sich bei diesen Stellen zum einen weiter nach Betreuungsstellen und -angeboten für Alzheimer-Patienten erkundigen, zum anderen bietet etwa die örtliche Alzheimer-Gesellschaft selbst Betreuungsangebote oder Treffen von Selbsthilfegruppen an.
Zusätzlich sollte man möglichst bald das Gespräch mit dem betroffenen Angehörigen suchen und mit ihm gemeinsam – sofern dies der Grad der Erkrankung noch zulässt – einen Plan aufstellen, wie man ihm helfen und wie man gemeinsam mit der Erkrankung umgehen kann. Dass man also zum Beispiel einen Antrag für ihn auf Zuerkennung eines Pflegegrades stellt und welche Hilfsangebote man in Zukunft annehmen möchte. Dazu gehört auch zu überlegen, welche konkreten Veränderungen im Haus oder in der Wohnung und im täglichen Ablauf mit Rücksicht auf die Erkrankung vorgenommen werden müssen, also ob man beispielsweise das Einkaufen oder das Putzen anders organisieren muss.
Soweit es seine noch bestehenden kognitiven Fähigkeiten zulassen, sollte der erkrankte Angehörige möglichst umfassend in diese Pläne eingebunden werden. Andernfalls würde der erkrankte Angehörige noch weiter isoliert werden und das Gefühl vermittelt bekommen, man entscheide „über seinen Kopf hinweg“. Da die erkrankte Person ohnehin durch die Diagnose verunsichert sein wird und sich fragen wird, was sie selbst noch entscheiden und bewerkstelligen kann, könnte das zu noch größeren Frustrationen und zu einem Abwehrverhalten führen.
Wenn der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades einmal gestellt ist: Gibt es Tipps, wie man sich auf den Besuch des Gutachters für die Pflegegrad-Einstufung vorbereiten kann?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Die erkrankte Person sollte auf keinen Fall „allein dem Gutachter überlassen werden“. Bei der Begutachtung sollte ein Angehöriger – möglichst der pflegende Angehörige, der wie ein pflegender Ehegatte/Partner die Hauptlast der Pflege trägt – anwesend sein, um gegenüber dem Gutachter eventuell erforderliche Klarstellungen vornehmen zu können. Vor dem Begutachtungstermin sollten sich die anwesende Pflegeperson und – soweit möglich – die erkrankte Person überlegen, welche Defizite bei der zu begutachtenden Person schon aufgetreten sind. Die Defizite sollten dem Gutachter möglichst deutlich anhand von konkreten Beispielen aus dem Alltag vor Augen geführt werden, also beispielsweise beginnende Defizite des Kurzzeitgedächtnisses wie das Verlegen von Hausschlüsseln, die Nicht-Einnahme notwendiger Medikamente, das Vergessen von Terminen oder wichtigen Telefonanrufen.
Der zu begutachtenden Person sollte sehr deutlich gemacht werden, dass sie ihren Zustand bei den Fragen des Gutachters nach ihren Fähigkeiten nicht besser darstellen sollte, als er tatsächlich ist; Angehörige sollten ihr schon vor der Begutachtung die Scheu nehmen, ihre tatsächlichen Defizite und nachlassenden Fähigkeiten vor dem Gutachter offen darzulegen.
Die einschlägigen ärztlichen Diagnosen sollten vollständig in Schriftform für den Gutachter bereitliegen, insbesondere der Befundbericht des Facharztes für Alzheimer-Erkrankungen. Hilfreich ist auch, wenn sich die Begleitperson (z. B. Ehegatte) die wesentlichen Feststellungen der Diagnose kurz vor der Begutachtung nochmals durchliest, damit sie während der Begutachtung präsent sind.
Zur Vorbereitung auf die Begutachtung sollten sich die erkrankte Person und die Begleitperson in einem gemeinsamen Gespräch – soweit möglich – in Erinnerung rufen, wann und in welcher Art die ersten Krankheitssymptome aufgetreten sind und wie sich der weitere Krankheitsverlauf bis zum Begutachtungstermin entwickelt hat. So kann dem Gutachter der tatsächliche Krankheitsverlauf verdeutlicht werden.
Auch die Begleitperson sollte sich unmittelbar vor der Begutachtung den Umfang ihrer Betreuungsleistungen in allen Einzelheiten ins Gedächtnis rufen beziehungsweise sollte sie darüber Notizen anfertigen, damit diese Betreuungsleistungen dem Gutachter möglichst umfassend, zusammenhängend und überzeugend dargestellt werden können.
Wenn es zeitlich möglich ist, sollte zumindest die Betreuungsperson vor dem Begutachtungstermin einen Termin bei einer Beratungsstelle vereinbaren. Dort kann sie Tipps erhalten, auf welche Kriterien es nach dem SGB IX bei der Zuerkennung eines Pflegegrades ankommt.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten bieten die Pflegekassen für die häusliche Pflege von Alzheimer-Patienten?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Meines Erachtens in erster Linie finanzielle Hilfen durch Zahlung des Pflegegeldes nach dem SGB XI. Daneben gibt es aber auch Hilfen etwa in Form der Beratung, aber auch zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn es etwa notwendig wird, die Wohnung oder das Haus der erkrankten Person behindertengerecht umzubauen. Stehen bei der erkrankten Person nicht so sehr finanzielle Hilfen, sondern die tatsächliche Hilfe im Vordergrund, können auch Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse finanziert und auf diese Weise erbracht werden. Beispielsweise können Pflegeleistungen an der erkrankten Person durch einen professionellen Pflegedienst beziehungsweise durch die dort angestellten Pflegekräfte erbracht werden.
Es sind aber auch Hilfen bei der Haushaltsführung möglich, etwa beim Einkaufen. Im Übrigen finden ab dem Pflegegrad 2 durch Pflegefachkräfte in bestimmten zeitlichen Abständen kontinuierlich Beratungsbesprechungen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend statt, in denen zum Beispiel Defizite bei der Pflege und eventuelle Gegenmaßnahmen besprochen werden können – etwa ein Wechsel von der bisherigen Pflege durch den nahen Angehörigen zu einer Pflege durch eine professionelle Pflegekraft, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Schließlich besteht nach § 7a SGB XI das Angebot einer Pflegeberatung, welche auch online erbracht werden kann.
Kurz zum Verständnis: Was sind die Unterschiede zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, und wann sollte man welche Form der Unterstützung wählen?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Gemäß § 36 SGB XI besteht ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf tatsächliche Pflegeleistungen als Sachleistungen. Dieser Anspruch ist auf eine konkret erbrachte Pflegeleistung als Sachleistung gerichtet, zum Beispiel die Erbringung von Körperpflegemaßnahmen, also die Unterstützung der erkrankten Person bei ihrer täglichen Körperpflege durch eine Pflegekraft. Die Pflegesachleistung kann auch in der Übernahme von Tätigkeiten im Haushalt (Putzen, Einkaufen) bestehen, wenn entweder kein pflegender Angehöriger für diese Arbeiten zur Verfügung steht oder der Angehörige selbst körperlich beeinträchtigt ist und daher diese Aufgaben nicht wahrnehmen kann.
Demgegenüber wird das Pflegegeld als Geldleistung durch Zahlung eines bestimmten monatlich fällig werdenden Betrags gewährt, wobei es der erkrankten Person (und dem pflegenden Angehörigen) überlassen bleibt, ob die erkrankte Person den Geldbetrag ganz oder teilweise an den pflegenden Angehörigen für seine Pflegeleistungen weiterleitet oder sich mit dem Geldbetrag etwa Pflege- und/oder Betreuungsleistungen durch eine nicht professionelle Pflegekraft einkauft, also wenn zum Beispiel eine Nachbarin im Haushalt hilft. Wenn die Pflegeleistungen gerade im Anfangsstadium der Erkrankung noch problemlos und ausreichend durch pflegende Angehörige oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden können, sollte diese Form der Hilfe, also die Zahlung von Pflegegeld, bevorzugt angestrebt werden. Denn Pflegeleistungen durch einen professionellen Pflegedienst sind per se teuer, sodass das nach dem Pflegegrad und damit das von der Pflegekasse Finanzierbare sehr schnell aufgebraucht ist und oft nicht unbeträchtliche Zahlungen aus dem eigenen Einkommen und Vermögen aufgebracht werden müssen, um einen ausreichenden Pflegestandard für die erkrankte Person zu gewährleisten.
Steht aber ein pflegender Angehöriger nicht zur Verfügung und kann die Pflege nicht mehr im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geleistet werden (etwa, weil sie aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung zu anspruchsvoll für eine nicht professionelle Pflegekraft geworden ist), muss auf Pflegesachleistungen zurückgegriffen werden – auch wenn dies zu nicht unbeträchtlichen finanziellen Belastungen führen kann.
Allerdings sind hierbei auch sogenannte Kombinationslösungen, die § 38 SGB XI ausdrücklich zulässt, denkbar: So kann etwa die (anspruchsvolle) Körperpflege durch eine professionelle Pflegefachkraft unterstützt werden, einfachere Pflegeleistungen wie etwa der Einkauf im Supermarkt wird aber durch den Angehörigen oder durch Nachbarschaftshilfe organisiert, was mit (anteiligem) Pflegegeld abgegolten werden kann.
Gibt es zusätzliche finanzielle Hilfen, die neben den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden können?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Als zusätzliche finanzielle Hilfe ist beispielsweise die Ersatzpflege nach § 39 SGB XI zu nennen. Diese greift ein, wenn der pflegende Angehörige etwa aufgrund einer Erkrankung bei einer für ihn erforderlich werdenden stationären Heilbehandlung für einen bestimmten Zeitraum als Pflegeperson ausfällt. Die Ersatzpflege kann längstens bis zu sechs Wochen in der Weise gewährt werden, dass für den betreffenden Zeitraum der Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson eine Ersatzpflegekraft organisiert wird und deren Kosten übernommen werden. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI wird für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, ein Zuschuss von bis zu 40 Euro im Monat durch die Pflegekasse gezahlt. Finanzielle Zuschüsse in weit höherem Umfang können gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI für Verbesserungen im Wohnumfeld der erkrankten Person gewährt werden, also etwa für den Einbau einer stufenlosen Dusche oder eines Treppenlifts. Schließlich kann nach § 44a Abs. 3 SGB XI sogar in bestimmten Fällen ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld gezahlt werden. Ist nämlich eine Pflegeperson durch die Pflege kurzzeitig daran gehindert, ihrer entgeltlichen Arbeit nachzugehen und erleidet sie hierdurch finanzielle Einbußen, weil der Verdienstausfall auch nicht anderweitig übernommen wird, kann sie stattdessen für insgesamt zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld erhalten.
Besonders interessant dürfte für viele sein, wie Angehörige am besten sicherstellen, dass sie alle ihnen zustehenden Leistungen und Hilfsmittel erhalten?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Das können Angehörige am ehesten dadurch sicherstellen, dass sie sich möglichst frühzeitig umfassend beraten lassen. Gerade die in Senioren- und Pflegeberatungsstellen Tätigen kennen sich häufig am besten im „Dschungel“ der Anträge und zustehenden finanziellen oder tatsächlichen Hilfen aus und können ein individuell maßgeschneidertes Beratungsangebot geben. Darüber hinaus haben das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Ministerien der Länder Broschüren entwickelt, die umfassend über die Hilfsangebote und finanziellen Hilfen informieren. Auch telefonische Beratungen sind möglich, etwa über die Alzheimer-Gesellschaften. Auch das Internet bietet eine Vielzahl von (verlockenden) Beratungsmöglichkeiten – allerdings ist hier für Außenstehende häufig nur schwer zu durchschauen, ob die dort aufgeführten Angebote seriös sind oder letztlich Kostenfallen darstellen.
Noch einmal zurück zum häuslichen Umfeld. Haben sich spezielle Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen als besonders nützlich erwiesen?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Da meine an Alzheimer erkrankte Ehefrau und ich als pflegender Angehöriger erst vor 16 Jahren und damit kurz vor meiner Pensionierung noch ein neues Haus gebaut haben, haben wir uns bemüht, dieses vorausschauend möglichst behindertengerecht zu bauen. So haben wir den Hauseingang ebenerdig angelegt und alle Übergänge im Inneren des Hauses ohne Stufen versehen lassen, auch haben wir nur begehbare Duschen einbauen lassen. Des Weiteren ist das gesamte Haus mit Platten als Fußboden ausgelegt, sodass beide Stockwerke auch von den Dimensionen der Türen rollstuhlgerecht ausgelegt sind. Wir könnten uns also im Haus problemlos mit einem Rollator bewegen. Allerdings verfügt das Haus über zwei Stockwerke und eine Treppe, auf der aber bei Bedarf ein Treppenlift eingebaut werden könnte. Sollte es erforderlich werden, könnten wir unterstützende Hilfsmittel technischer Art wie GPS-gestützte Tracker für das Wiederauffinden von wichtigen Schlüsseln oder Schaltuhren im Elektroherd für automatisches Abschalten einbauen lassen, um Küchenbrände zu verhindern. Dies war bisher noch nicht notwendig, sodass uns Erfahrungen auf diesem Gebiet fehlen.
Viele Angehörige und Erkrankte sind unsicher, ob sie Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen überhaupt kontaktieren sollten. Haben Sie Erfahrungen mit Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen gemacht?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Mit Selbsthilfegruppen haben meine Frau und ich bisher keine Erfahrungen gemacht. Allerdings habe ich schon vor der Feststellung der Erkrankung meiner Frau zufälligerweise aus Interesse an ehrenamtlicher Tätigkeit in meinem Wohnort Lüneburg Kontakt zur Lüneburger Alzheimer-Gesellschaft aufgenommen und arbeite dort seit rund vier Jahren jede Woche einen halben Tag in der Betreuung von Alzheimer-Patienten. Das Ehrenamt habe ich auch nach der bei meiner Ehefrau diagnostizierten Erkrankung fortführen können. Diese Tätigkeit war eine wertvolle Erfahrung und gute Übung für die Pflege meiner Frau.
Mit Beratungsstellen vor Ort, aber auch in der nahegelegenen Großstadt Hamburg habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und fühlte mich dort umfassend und gut beraten.
Um auf die Rolle des Pflegenden weiter einzugehen: Wie können Angehörige dazu beitragen, dass sie selbst gesund und ausgeglichen bleiben?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Pflegende Angehörige von Alzheimer-Patienten stehen vor der großen Herausforderung, sich nicht zu überfordern und ausgeglichen zu bleiben. Sie erleben oft hautnah, wie sich der geliebte Mensch durch die fortschreitende Krankheit verändert. Es kann sehr schwer sein mitzuerleben, wie vertraute Verhaltensweisen verloren gehen und der Erkrankte sich immer weiter zurückzieht. In vielen Fällen reagiert der Erkrankte auch aggressiv auf die Hilflosigkeit, die er selbst empfindet.
Für Angehörige, für welche dies of nur schwer zu verkraften ist, entsteht ein starker Druck: Einerseits möchten sie die Pflege weiterhin selbst übernehmen, andererseits spüren sie die Belastung. Oft fürchten sie, dass eine professionelle Pflegekraft die Situation verschlimmern könnte, da der Betroffene sich häufig nur schwer an neue Personen gewöhnen kann. Trotzdem ist es wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um langfristig gesund zu bleiben.
Man muss wie eine professionelle Pflegekraft eine gewisse Distanz bewahren, sonst riskiert man, an der zu großen persönlichen Anteilnahme zu zerbrechen.
Um das Gefühl der Überforderung nicht aufkommen zu lassen, ist es nützlich, sich als pflegender Angehöriger immer wieder bewusst zu machen, dass man – sozusagen als Notbehelf – auch auf eine Kurzzeitpflege zurückgreifen kann, um sich selbst zu erholen und im Anschluss die Pflege des Angehörigen wieder mit frischen Kräften und Mut fortzusetzen
Haben Sie weitere Tipps für den Umgang mit emotionalen Herausforderungen?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Schon bei meiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Verwaltungs- und Sozialrichter auf dem Gebiet des Asylrechts und der sozialen Existenzsicherung bin ich mit mannigfaltigen Problemen konfrontiert und emotional stark belastet worden.
Diesen außerordentlich starken Belastungen habe ich auf Dauer in meinem Berufsleben nur standhalten können, weil ich mir die schon oben angesprochene Distanz angeeignet habe und an dem persönlichen Schicksal und der Betroffenheit des Klägers nur in gewissen Umfang teilgenommen habe. Dieser emotionale „Schutzpanzer“ hat es mir ermöglicht, viele Jahre meines Richterberufs „durchzustehen“, und ermöglicht es mir heute, meiner Frau als pflegender Angehörige bei ihrer Erkrankung beizustehen. Für meine Ehefrau ist es besser, von einem ihr seit Jahrzehnten vertrauten Menschen und nicht von einer professionellen Pflegefachkraft, die vielleicht von Termin zu Termin hetzt, betreut zu werden.
Für das Durchhaltevermögen ist es meiner Meinung nach auch gut, sich hin und wieder mit Dritten auszutauschen, die sich in der gleichen Situation befinden, und so Anregungen und Tipps für die eigene pflegerische Situation vermittelt zu bekommen. Dies kann in einer Selbsthilfegruppe geschehen oder – wie in meinem Fall – durch Arbeit in einer Alzheimer-Gesellschaft.
Danke für diese offene Antwort. Um die Perspektive noch einmal ein wenig zu drehen: Gibt es Strategien, die sich als hilfreich erwiesen haben, um die Selbständigkeit eines Alzheimer-Patienten so lange wie möglich zu erhalten?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Für die Alzheimer-Patienten ist es gut, das vertraute Umfeld im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung möglichst unverändert zu lassen. Zumindest wenn nicht etwa der Umzug in eine andere Wohnung oder bauliche Veränderungen krankheitsbedingt unumgänglich sind. Nach meiner Einschätzung bedeutet schon die Konfrontation der erkrankten Person mit ihrer für sie belastenden Diagnose eine schwere Erschütterung, da sind zusätzliche Änderungen der Gewohnheiten, wie eine radikale Veränderung des Umfeldes, nur schwer oder kaum noch zusätzlich zu verkraften.
Auch sollte man der erkrankten Person so weit wie möglich die bisher von ihr verrichteten Tätigkeiten im Alltag belassen, etwa die Zubereitung von Mahlzeiten, sofern dies nicht zu Gefährdungen führt, weil etwa Essen auf dem Herd anbrennt.
Gleiches gilt für vertraute Hausarbeit wie etwa das Putzen der Wohnung: Auch diese sollte die erkrankte Person, sofern dies gewünscht wird, möglichst lange eigenständig erledigen. Auch sollte sie umfassend in die weiteren Tagesabläufe eingebunden werden. So sollten etwa Ausflüge oder Unternehmungen möglichst noch lange mit der erkrankten Person gemeinsam geplant werden – mit Rücksicht auf ihre Wünsche.
Überhaupt sollten, soweit nach dem Erkrankungsstand und nach der eigenen finanziellen Situation möglich, häufig Reisen und Ausflüge, vielleicht sogar noch ins Ausland, geplant und gemacht werden. Denn nach meinen Erfahrungen erweisen sich gerade Auslandsreisen, bei denen man sich auf neue Verhältnisse und fremde Gewohnheiten einstellen muss, für die erkrankte Person als anregend und können sich positiv auf den weiteren Krankheitsverlauf auswirken.
Eine Frage für alle, bei denen der Erkrankungszustand so etwas nicht mehr zulässt: Ist eine stationäre Pflege sinnvoll?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Die Aufnahme der erkrankten Person in eine stationäre Pflege, also etwa in ein Senioren- oder Altersheim, sollte meiner Meinung nach die Ultima Ratio sein. Denn die erkrankte Person wird selbst eine ausgeweitete ambulante Pflege durch professionelle Pflegekräfte in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus als weniger einschneidend und belastend empfinden als den Wechsel in ein Heim. Der Wechsel in ein Heim kann für die erkrankte Person etwas Endgültiges in dem Sinne bedeuten, dass sich damit ein sehr starkes Fortschreiten ihrer Erkrankung manifestiert. Auch sind die damit verbundenen Veränderungen so radikal, dass dies eine schwere Erschütterung für die erkrankte Person darstellen kann.
Hinzu kommt, dass auch das Heimumfeld belastend sein kann, etwa wenn sich dort Personen aufhalten, die sich aufgrund fortgeschrittener Demenz „wunderlich“ verhalten oder ihre Emotionen nicht mehr kontrollieren können. Angesichts der fast überall in Heimen bestehenden Personalprobleme können derartige Verhaltensweisen einiger anderer Heimbewohner meist nicht ausreichend gesteuert und unterbunden werden, was zu einer zusätzlichen Belastung führen kann.
Meinen Erfahrungen nach sollte daher die Aufnahme in ein Heim erst dann angestrebt werden, wenn eine häusliche Pflege nicht mehr realisiert werden kann oder mit zu hohen persönlichen und finanziellen Verpflichtungen verbunden wäre. Auch sollte die erkrankte Person nach Möglichkeit die Aufnahme in ein Heim – noch selbst – wünschen.
Also eine klare Empfehlung für die häusliche Pflege – wenn realisierbar. Dazu kurz nachgehakt: Was kann man dafür tun, dass die Kommunikation und Zusammenarbeit mit professionellen Pflegediensten möglichst reibungslos verläuft?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Zunächst sollte man den professionellen Pflegedienst sorgfältig auswählen. Sollte es zeitlich machbar sein und kein Notfall vorliegen, kann man sich zuvor bei den Beratungsstellen oder im Bekanntenkreis über geeignete Pflegedienste informieren. Nach Möglichkeit sollte vor der Auswahl eines bestimmten Pflegedienstes eruiert werden, wie die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem ins Auge gefassten Pflegedienst bei anderen pflegebedürftigen Personen funktioniert (oder eben auch nicht funktioniert) hat.
Sollten nach (sorgfältiger) Auswahl eines Pflegedienstes bei den konkret erbrachten Pflegeleistungen Mängel zutage treten, sollten diese zeitnah und ohne Scheu bei der Pflegedienstleistung durch die Angehörigen angesprochen und eine schnelle Abhilfe angemahnt werden. Zu Beweiszwecken sollte dies bei Wiederholungen auch schriftlich erfolgen. Kommt es trotz Beteuerung der Pflegedienstleitung weiter zu Defiziten, sollte man sich nicht scheuen, eine (fristgerechte) Kündigung auszusprechen – allerdings empfiehlt es sich, diesen Schritt erst dann zu machen, wenn man einen anderen Pflegedienst als Ersatz an der Hand hat.
Sehr wichtige Hinweise! Zum Abschluss würden wir gerne noch von Ihnen wissen, was Sie anderen Angehörigen raten, die gerade erst beginnen, sich mit der Pflege eines Alzheimer-Patienten auseinanderzusetzen?
Prof. Dr. Volkert Petersen: Auf jeden Fall rate ich dazu, sich möglichst umfassend, am besten bei mehreren Beratungsstellen, über die Alzheimer-Erkrankung und die für Angehörige bestehenden (vielfältigen) Hilfen in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht zu informieren. Besonders wichtig ist meiner Meinung nach auch, so schnell wie möglich bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades zu stellen und den Termin zur Begutachtung sorgfältig vorzubereiten. Am besten stellt man diesen wichtigen Antrag online, dann geht es schneller. Es ist auch wichtig, sich gut und gemeinsam auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. Schließlich sollten die sich aus der Erkrankung ergebenden grundlegenden Veränderungen mit der erkrankten Person möglichst selbst eingehend besprochen werden.
Lieber Herr Professor Petersen, herzlichen Dank für Ihre ausführlichen und aufschlussreichen Antworten. Ihre Einschätzungen und Empfehlungen sind von großem Wert und werden sicherlich vielen Angehörigen und Alzheimer-Patienten weiterhelfen.
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In diesem Text wird zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.